7. Einbürgerungen

Rechtsgrundlagen

Das schweizerische Einbürgerungssystem ist gekennzeichnet durch seine Dreistufigkeit. Gemäss dem Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) und dem Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) gelten für die Gesuche nach den neuen gesetzlichen Grundlagen per 1. Januar 2018 folgende Voraussetzungen:

Die Gesuchsteller/innen müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein. Die Wohnsitzerfordernisse von mindestens 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde (ununterbrochen), fünf Jahre im Kanton (insgesamt) und zehn Jahre (insgesamt, wovon drei in den letzten Jahren vor Einreichung des Gesuches) in der Schweiz müssen erfüllt sein. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer wird die Zeit, während welcher die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gerechnet. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen. Zudem müssen die materiellen Voraussetzungen und die Integrationskriterien gemäss dem Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) §5 und §6 erfüllt sein.

Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen die bundes- und kantonalrechtlichen Wohnsitzerfordernisse und haben die weiteren erforderlichen Ausweise vorgelegt.

Folgende Person hat das Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

7.1    Misimi Alena, nordmazedonische Staatsangehörige

Alena Misimi wurde am 29. April 2007 in der Schweiz geboren und lebt seither in Bettwiesen. Sie ist ledig und wohnt bei ihren Eltern. Nach der obligatorischen Schulzeit besuchte Frau Misimi die Kantonsschule Wil und absolviert derzeit ein BEM-Praktikum bei der Thurgauer Kantonalbank. Das Praktikum dauert voraussichtlich bis Januar 2027.

Die finanziellen Verhältnisse von Frau Misimi sind geordnet; es bestehen weder offene Betreibungen noch Verlustscheine. Das Leumundszeugnis ist einwandfrei.

Auf die Frage nach den Gründen für ihr Einbürgerungsgesuch erklärt Frau Misimi, dass sie sich in Nordmazedonien als Schweizerin und in der Schweiz als Ausländerin fühle. Die Schweiz sei für sie jedoch eindeutig ihre Heimat – hier leben ihre Familie und ihre Freunde. Frau Misimi kennt die hiesigen Lebensgewohnheiten und spricht Schweizerdeutsch.

Mit schriftlichem Gesuch vom 22. Dezember 2025 ersucht sie um die Erteilung des Gemeindebürgerrechts.

Der Gemeinderat beantragt:

  1. Der nachstehenden Gesuchstellerin sei das Bürgerrecht der Gemeinde Bettwiesen zu erteilen:
  • Misimi Alena
  1. Dieser Beschluss tritt nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft. Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.